A. Parteien
A.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die geschäftliche Beziehung der
Dotsch Rohrreinigung UG
Geschäftsführer: Alexander Dotsch
Adresse: Jagdfeldring 14, 85540 Haar
Email: dotschrohrreinigung@gmail.com
Webseite: www.dotsch-rohrreinigung.de
Telefonnummer: +49 157 52476367 / +49 176 24455632
Amtsgericht München HRB 280362
Umsatzsteuer-ID: DE358103733
A.2. Kunde sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von §14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
B. Geltungsbereich Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
B.1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunde (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
B.2. Diese AGB gelten auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich der Rohren und Kanälen.
C Haftungsausschluss für Beschädigungen
C.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die im Zuge von Rohrreinigungs-, Kanalsanierungsoder Rohrsanierungsarbeiten entstehen, sofern die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wurden.
C.2 Jegliche Beschädigungen an Rohren, Leitungen oder sonstigen Anlagen, die trotz fachgerechter Ausführung auftreten, werden vom Auftragnehmer nicht übernommen.
C.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass vor Beginn der Arbeiten alle wichtigen Informationen über die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Systems dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Für Schäden, die auf unvollständigen oder falschen Informationen beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
D. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
D.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu ermöglichen.
D.2 Bei Rohrsanierungs- oder Kanalreinigungsarbeiten hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle
notwendigen Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf getroffen werden, um mögliche Schäden zu vermeiden.
E. Fachgerechte Ausführung
E.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten nach dem Stand der Technik und unter
Beachtung der geltenden Normen und Vorschriften auszuführen.
E.2 Bei fachgerechter Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer übernimmt dieser keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der vereinbarten Leistungen auftreten.
F. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (AG)
Der Auftraggeber (AG) ist verpflichtet, bei der Erbringung unserer Leistungen im jeweils erforderlichen Maße unterstützend mitzuwirken. Im Falle eines Verstoßes gegen die vertraglichen Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie das Risiko nicht fachgerechter
Arbeitsergebnisse
G. Mitwirkungspflichten des AG:
Vor der TV-Untersuchung hat der Auftraggeber (AG) die Kanäle gründlich zu reinigen. Wird dies nicht sichergestellt, besteht das Risiko einer qualitativ beeinträchtigten und unvollständigen Dokumentation sowie von Stillstands Zeiten durch Behinderung des Fahrbetriebs der Kamera. Dieses Risiko ist vom AG zu tragen.
H. Ergänzende Bestimmungen für den Bereich Sanierung / Abscheider- Sanierung
Leistungsumfang: Im Allgemeinen verwendete Materialien: 3P Harz (EKT) + Glasfasergewebe CRF+ – Qualität (einlagig, doppelt gefaltet). Für die Durchführbarkeit oder den Erfolg von Reparaturmaßnahmen können wir keine Gewähr übernehmen. Die geschlossene Reparaturmethode bietet eine Alternative zur
offenen Schadensbehebung. Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber im Falle von Unmöglichkeit oder Misslingen unseres Reparaturversuchs den entsprechenden Bereich offen bearbeitet. Die Kosten für die offene Reparatur und das Bergen eventuell von uns zurückgelassener Materialien und Werkzeuge werden von uns nicht übernommen. In einem solchen Fall erheben wir jedoch keinen Vergütungsanspruch. Störungen durch Ablagerungen, Muffenversätze und Wurzeleinwüchse müssen nach tatsächlichem Aufwand beseitigt und entsprechend abgerechnet werden. Der Auftraggeber muss gesondert auf erforderliche Fräsarbeiten hinweisen. Einragende Stutzen sind seitens des Auftraggebers rohrbündig zu bearbeiten oder können gesondert von uns beauftragt werden.
I. Angebot
Der Anbieter bietet die Rohr- und Kanalreinigung an. Der Anbieter führt Leistungen durch, die zur Beseitigung von Abflussstörungen durch Verstopfungen aller Art in Toiletten, Pissoirs, Küchenabläufen, Badabläufen, Bodenabläufen, Grundleitungen, Dachrinnen, Kontrollschächten usw. und für die Funktion von Abwasserleitungen notwendig sind. Die Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik mittels entsprechender Werkzeuge und Geräte. Steht die Ursache der Verstopfung nicht von vornherein fest, bestimmt der Anbieter die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Reinigung nach billigem Ermessen. Sofern notwendig werden nach der Rohrreinigung neue Dichtungen eingebaut. Widerspricht der Kunde dem Austausch alter Dichtungen, übernimmt der Anbieter keine Gewähr auf Dichtheit. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Sie sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Für einen Erfolg kann der Anbieter dem Kunden keine Garantie geben, da der Erfolg der Rohrreinigung ungewiss bleiben kann. In Abwasserrohren können vor Aufnahme der Tätigkeit unkalkulierbare Risiken und nicht erkennbare Unabwägbarkeiten vorhanden sein. Sollte die Verstopfung von einer nicht intakten, schadhaften oder falsch installierten Anlage verursacht sein und sollte daher kein Erfolg erzielt werden, so werden der tatsächliche Arbeitsaufwand und Technik berechnet, da allein die Feststellung der oben genannten Umstände schon als Erfolg gewertet werden kann.
J. Vertragsschluss
J.1. Auf Anfrage des Kunden unterbreitet der Anbieter ein Angebot an den Kunden. Gewünschte Änderung können seitens des Kunde geäußert und schriftlich fixiert werden, so entsteht ein neues Angebot. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung wahrnehmen zu wollen. Nach Eingang der
Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Der Dienstvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Anbieter mit Terminen und relevanten Daten dem Kunde zugeht oder die Leistung ausgeführt wird.
J.2. Der Anbieter ist berechtigt den Auftrag durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
K. Preise/Bezahlung
K.1. Alle Preisangaben in den Angeboten des Anbieters sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige angefallene Steuern, Abgaben und Versandkosten.
K.2. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Anbieters 14 Tage nach Ausführung der Leistung und Zugang der Rechnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
L. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Anbieter ungehinderter Zugang zu allen Entwässerungsanlagen, -Gegenständen und -leitungen ermöglicht wird. Er hat dem Anbieter vor Beginn der Arbeiten zu informieren, falls Arbeitserschwernisse wie z. B. verdeckte Revisionsöffnungen, Kontrollschächte, Kanaldeckel oder ähnliches bestehen. Entsprechend informiert der Kunde den Anbieter, falls Arbeitserleichterungen, wie z. B. das Vorhandensein einer Hebeanlage oder von Rückstauklappen bestehen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass während der Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten durch den Anbieter, ist der Kunde verpflichtet zu prüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsanlagen, -Gegenstände und -leitungen und weitere Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen wurden. Strom und Wasser, Stellplätze für Gerätschaften sind vom Kunden kostenlos beizustellen oder selbst auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel. Zur Arbeitsausführung vom Anbieter gemietete Maschinen und Geräte (Arbeitsbühnen, Gerüste, etc.), die vom Kunden nicht bereitgestellt werden können, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Abfallbeseitigungskosten gehen zu Lasten des Kunden und werden in der Rechnung gesondert aufgeführt. Vor Beginn der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch den Anbieter hat der Kunde die Pflicht, dem Anbieter mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Soweit vorhanden, sind
sämtliche Rohrführungs- oder Revisionspläne vom Kunde dem Anbieter vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter kenntlich zu machen bzw. ihn darauf hinzuweisen, wo sich im Rohrleitungsverlauf sogenannte 87°-Bögen, T-Abzweige, Reduzierungen, Hohlräume, usw. Befinden. Vor Auftragsausführung hat der Kunde alle gefährlichen Stoffe und Gase, die in der Anlage enthalten sind, schriftlich durch die Mitarbeiter des Anbieters aufnehmen lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe und Gase, die den Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen oder Explosionsgefahr oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte, chemische Rückstände aller Art. Der Kunde ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, zu seinen Kosten entsprechende Reinigungs-, Desinfektionsmittel und für den Fall, dass in irgendeiner Hinsicht besondere Gefahren zu erwarten sind auf eigene Kosten einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleichen Verpflichtungen des Kunden gelten auch für den Fall, dass die Mitarbeiter des Anbieters gefährliche Stoffe und/oder besondere Gefahren vermuten und den Kunde entsprechend informieren.
M. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde deren Durchführung zu bestätigen, die Leistungen zu überprüfen und durch eine Unterschrift auf dem Auftragsformular abzunehmen. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, liegt eine faktische Abnahme vor, sobald der Kunde die Rohrleitungen wieder in Betrieb nimmt.
N. Die allgemeine Reinigung umfasst das Herausspülen von losen Ablagerungen im Kanal.
Mitwirkungspflichten des AG:
Das für die Leistungserbringung benötigte Wasser ist vom Auftraggeber (AG) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Verkehrssicherungsmaßnahmen und evtl. erforderliche Genehmigungen für die Durchführung unserer Dienstleistungen trägt der AG auf eigene Kosten. Wünscht der AG eine mechanische Wasseraufbereitung des bereits mit einem Spülvorgang belasteten Abwassers, so ist von ihm schriftlich das Vorliegen der folgenden Unterlagen zu bestätigen und uns vor Arbeitsbeginn in Kopie auszuhändigen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen betreffend die Einhaltung der jeweiligen Arbeitsplatzhygiene
Vorschriften sowie hinsichtlich der gefahrlosen Zusammensetzung des Abwassers
Verpflichtungserklärung zur Übernahme von Kosten für Heilbehandlungen und Arbeitsausfall bei Krankheitsfällen unseres Personals, verursacht durch unkontrolliertes/unbekanntes Abwasser (nicht erforderlich bei Nutzung von Brauchwasser aus öffentlichen Einrichtungen, Bachläufen oder Nachklärbecken).
Sofern der AG Personal zur Verfügung stellt, muss dieses den jeweils erforderlichen Impfschutz aufweisen. Es muss außerdem zur Ausführung der ihm übertragenen Tätigkeiten mitsamt Gefahrenerkennung und Gefahrbeseitigung geschult und geeignet sein.
Der AG hat von ihm eingesetztes Personal über die jeweiligen Gefahren des zu bearbeitenden Kanalnetzes, der Umgebung und der örtlichen Gegebenheiten zu unterweisen. Hierzu zählt auch das Einweisen hinsichtlich Art und Umfang von reparierten Kanalstellen oder Besonderheiten von Bauwerken und Leitungsabschnitten. Sämtliche Kanäle sind vom AG gasfrei zu halten. Unsere Angebote beruhen stets auf der Annahme, dass sämtliche Kanäle gasfrei sind, soweit im Angebotstext nicht anderweitig vermerkt. Sollte dies vor Auftragsbeginn durch den AG nicht sichergestellt werden können, so sind wir schriftlich darauf aufmerksam
zu machen. Der AG hat in diesem Fall die entstehenden Mehrkosten auf Basis der jeweils gültigen Fassung unseres Preisverzeichnisses zu tragen.
O. Widerrufsrecht
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (§312b BGB) oder bei Fernabsatzgeschäften (§ 312c BGB) ein Widerrufsrecht zu. Der Anbieter kann seine Leistungen nur dann direkt nach Beauftragung beginnen, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Erlöschen
des Widerrufsrechts gem. § 356 BGB ausdrücklich mit getrennter Erklärung zustimmt.
P. Gewährleistung
P.1. Für die Rechte des Kunde bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften zur
Mangelhaftung bei Werkverträgen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist
P.2. Bei unseren Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten verwenden wir ausschließlich geprüfte Maschinen und Werkzeuge, die allesamt auf dem neuesten Stand der Technik sind und für eine schonungsvolle und effiziente Reinigung von Abwasserleitungen entwickelt wurden.
P.3. In seltenen Fällen kann es bei unseren Arbeiten aber dennoch zu Schädigungen an Ihren Sanitärobjekten und Einrichtungen oder an Ihren Abwasser- bzw. Rohrleitungen kommen. Ursächlich hierfür sind meist Unwegsamkeiten, die weder vor den Arbeiten ersichtlich sind, oder während den Arbeiten nicht einmal spürbar auftreten.
P.4. Beispiele für Unwegsamkeit sind z.B. installationsbedingter Natur oder eine Vorschädigung des Altrohres. So kann es bei den Reinigungsarbeiten dazu kommen, dass das Reinigungsgerät auf der einen Seite angesetzt und betrieben wird und durch einen T-Anschluss auf der anderen Seite ein Sanitärobjekt beschädigt wird, ohne dass dies für den Techniker/Mitarbeiter vorab sichtbar war. Hierfür übernimmt der Anbieter keine Haftung. Ebenso kann es durch die lange Nutzung von Altrohren zu Abnutzungs- und Korrosionserscheinungen im Innenleben von Rohren kommen. Auch dieser Umstand ist vor, bzw. während der Reinigungsarbeiten nicht immer sichtbar. Ist dieser Umstand sichtbar, weisen die Techniker des Anbieters, sofern die Stellen im sichtbaren Bereich liegen, den Kunden darauf hin. Ist dies für die Techniker
vorab nicht sichtbar oder erkennbar, kann es zu Rohrbrüchen und Folgeschäden kommen. In diesem Fall übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, sollte die Verstopfungs- /Schadenursache ursächlich in über den Maßen eingeleiteten Stoffen und Utensilien liegen. Beispiele hierfür sind Farb-, Gips- und Betonreste, sowie auch Intimtextilien. Sind diese Umstände vorab für die
Techniker des Anbieters nicht erkennbar, kann es auch hier zu Folgeschäden und Rohrbrüchen kommen.
P.5. Die Mängelansprüche des Kunden der Kaufmann ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei der Untersuchung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach der Leistung, in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,
ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
P.6. Ist die Leistung mangelhaft, hat der Kunden zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) geltend zu machen schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte zu.
P.7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten. Der Anbieter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
P.8. Der Anbieter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
Q. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
R: Kündigung
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB-Gebrauch, kann der Anbieter als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
S. Rechtswahl
S.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts.
S.2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.
T. Gerichtsstandvereinbarung
T.1. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hürtgenwald für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
T.2. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.